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Offene Kanäle in NRW fordern bessere Sendezeiten

In Nordrhein Westfalen steht jetzt ebenfalls die Novellierung des Landesmediengesetz an. Unter dem Slogan Vielfalt, Partizipation und Transparenz hat die rot-grüne Regierungskoalition eine Online-Konsultation bereit gestellt. Vier Wochen lang kann der Arbeitsentwurf von jedem frei zugänglich kommentiert werden.

Zu kommentieren gibt es aus Sicht der freien Radios einiges. Während in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern der nichtkommerzielle Rundfunk über eigene Funkhäuser und Frequenzen verfügt, senden die Bürger von NRW lediglich als offener Kanal: Produziert wird in sogenannten Medienwerkstätten fernab der Funkhäuser. Gesendet werden die Beiträge dann auf kommerziellen Frequenzen. Dazu werden die lokalen Hörfunkanbieter gezwungen die Produktionen unter Regelung der zentralen Behörde auszustrahlen. Gesetzlich festgeschrieben ist die Bürgerfunk-Sendeschiene werktags zwischen 21 und 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 19 und 21 Uhr.

Man muss nicht unbedingt die Hörer-Statistiken kennen um zu wissen, dass es sich dabei um die vergleichsweise weniger interessanten Sendezeiten handelt. Deshalb fordert der Landeverband Bürgerfunk NRW e. V. den Beginn der Schiene auf 18 Uhr vorzuziehen. Diese Forderung wird unterstützt von Hörern der Beiträge. Sie wollen die Ausstrahlung an Zeiten, die für Schüler, Jugendliche und Senioren kompatibel sind. Die finanzielle Grundabsicherung der Medienwerkstätten ist dem Landesverband ebenfalls ein Anliegen.

Das Landemediengesetz NRW beinhaltet viele Einschränkungen. So werden den Produzenten der Sendungen mit lokalen Bezug sogar Programminhalte vorgeschrieben. Von Partizipation ist im § 40 wenig zu lesen. Der Bundesverband freier Radios BfR geht in seinen Forderungen daher noch weiter. In der Leipziger Erklärung heißt es: Wir fordern die seit Juli 2010 regierende Koalition aus SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die sie tolerierende LINKE auf, die Einschränkungen von damals [aus den Zeiten der CDU/FDP-Landesregierung] aufzuheben und darüber hinaus die einzig richtige Schlussfolgerung zu ziehen: nämlich die Abkopplung des Bürgerfunks von den privat-kommerziellen Lokalradios. Stattdessen sollen eigenständige nichtkommerzielle Rundfunkveranstalter auf eigenen Frequenzen gesetzlich ermöglicht werden.

Mit der Online-Konsultation schlägt das Medienministerium NRW einen vorbildlichen Weg ein, Bürger an der Entwicklung der Gesetzgebung zu beteiligen. Es bleibt zu hoffen, dass sich das weitreichende Verständnis von Partizipation endlich auch auf den Inhalt des Landesmediengesetz niederschlägt.

Online-Konsultation der Landesregierung zum neuen Landesmediengesetz:
https://www.landesmediengesetz.nrw.de

Positionspapiere und Hintergrundinformationen des Landesverband Bürgerfunk NRW e. V. http://blog.lbf-nrw.de/.

Leipziger Erklärung des Bundesverband freier Radios BfR e. V. auf www.freie-radios.de