Gegen Stumpfsinn
und Langeweile

aus dem Äther.

Menschrechte

Die Waffe selbst muss verschwinden

Atombombe detoniert.

Am 30. Oktober 2018 verabschiedete der UN-Menschenrechtsauschuss die “allgemeine Bemerkung Nr.36” zu dem Recht auf Leben. In dem Text konstatiert der Ausschuss die Unvereinbarkeit von Atomwaffen mit dem Recht auf Leben. Die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen könne sogar eine völkerrechtliche Straftat darstellen. Doch darf eine Nation einfach Atomwaffen besitzen? Muss dieses Land dann mit Sanktionen rechen? Dr. Manfred Mohr, Vorstand von IALANA im Gespräch. Bild: Pexels.

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