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Radio free FM nur noch im Internet?

Der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation (LfK) sieht unsere Zukunft im Internet. Herr Langheinrich hat seine Vision vom freien Radio in der „digitalen Web-Welt“ öffentlich gemacht.

Auf der Tagung „Sozialer Zusammenhalt durch Bürgerfunk“ der Friedrich-Ebert-Stiftung am 12. Oktober in Stuttgart hat der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation (LfK) seine Zukunftsvision für die freien Radios in Baden-Württemberg vorgestellt. In seiner Rede vor Politikern, Verwaltungsmitgliedern und Vertretern der freien Radios will er die Verbreitung der nichtkommerziellen Radios (NKL) zukünftig nur noch im Internet sehen. Lediglich einen Bestof-Kanal aller 10 Standorte solle es auf dem zukünftigen landesweiten Digitalradio geben.

Eine Lanze für die freien Radios brechen
Anlass für die behördlichen Zukunftsvisionen ist das neue Landesmediengesetz, das am Donnerstag 15. November 2012 in zweiter Lesung verabschiedet wurde. Rot-grün hatte sich schon im Koalitionsvertrag darauf verständigt „eine Lanze für die freien Radios“ brechen zu wollen. Obwohl CDU und FDP das Anliegen unterstützten ist am Ende aufgrund vieler Sachzwänge und Kompromisse aus Sir Lanzelot eher das Mädchen mit den Streichhölzern geworden. So sehen es zumindest die freien Radios in Baden-Württemberg, die sich erhofft hatten nach 17 Jahren Durststrecke endlich die vielbeschworene finanzielle Absicherung zu erhalten.

Lobenswert ist auf jeden Fall, dass rot-grün endlich ein Kuriosum abgeschafft hat - den sogenannten Deckel. Die Förderung der Nichtkommerziellen unterlag bis heute einer Höchstgrenze. Auch wurde der Status des Bürgerfunks inhaltlich angehoben. Eine „kann“-Formulierung ist in eine „soll“-Förderung geändert worden. Durch gesetzliche Umschichtung der GEZ-Gebührenmittel wurden zur Realisierung 1,7 Mio. Euro freigesetzt, die der Behörde zur Verfügung gestellt werden. Leider machte die Landesregierung keine weiteren Vorgaben und vertraute bei der Umsetzung des politischen Willens auf die pluralistisch zusammengesetzten Gremien der Behörde.

Und was in der Praxis draus wird
Bisher konnte sich die LfK bei berechtigten Forderungen der freien Radios argumentativ immer auf „den Deckel“ zurückziehen. Änderungen an prozentualen Drehschräubchen im Landesmediengesetz führten in den vergangenen Jahren sogar dazu, dass die Nichtkommerziellen an den letzten GEZ-Gebührenerhöhungen nicht gleichrangig partizipieren konnten. Die Mittel wurden geschickt um sie herum oder im Voraus abgeleitet. Der verbleibende Rest wurde auf verschiedene Verwaltungstöpfe zerstückelt.

Die freien Radios wundert daher die aktuelle Beschlusslage der LfK nicht. Aus Insiderkreisen wurde bekannt, dass von den zur Verfügung gestellten 1,7 Mio. Euro die Behörde den freien Radios nur 300.000 Euro institutionelle Förderung zugestehen will. Begründet wird dies mit der vom Präsidenten beschriebenen Digitalisierungsoffensive, für die ein Großteil der restlichen Mittel draufgehen soll.

Über sage und schreibe sieben verschiedene Töpfe solle sich die Förderung nun erstrecken. Für diese müssen die ehrenamtlichen Radiomacher großteils einzelne Anträge stellen. Dabei ist die Förderung teils abhängig von einem ominösen Liveanteil, der kleinere Standorte, wie Freudenstadt benachteiligt, teilweise erreichen die Gelder die Freien Radios nur indirekt via eines Bildungszentrums in Rheinland-Pfalz, teils werden die freien Radios untereinander künstlich in Konkurrenz um Projektgelder gesetzt oder sie erhalten sie nur bedarfsweise im Notfall. Mit Öffentlichkeitsarbeit und Digitalisierung sollen nun noch zwei weitere Töpfe hinzukommen. Ein unnötiger Verwaltungsaufwand für beide Seiten, der Transparenz und gerechte Verteilung nahezu unmöglich macht.

Was wir wirklich benötigen
Die Mindestbedarfsrechnung der nichtkommerziellen Hörfunker in Baden-Württemberg beläuft sich auf drei tariflichen Vollzeitstellen. Dies entspräche einer Förderung von 240.000 Euro pro Standort. Nach einer Studie von Bermudafunk in Mannheim würde dies lediglich eine Förderung im bundesweiten Mittelfeld bedeuten.

Die Erfüllung dieser Forderung wäre mit den aktuell mehr zur Verfügung gestellten Geldern gerade so machbar. Die freien Radios werden dazu der LfK Anfang Dezember konkrete Vorschläge unterbreiten. Dort wurde signalisiert, dass die neuen Förderrichtlinien gegebenenfalls noch einmal diskutiert werden könnten.

Unbestritten bleibt auch die Forderung, dass die freien Radios terrestrisch empfangbar bleiben müssen. Terrestrisch empfangbar heißt im Auto, am Baggersee, unter der Dusche, in der Garage und im Garten. Orte an denen häufig Radio gehört wird, die aber selten über einen Internetanschluss verfügen.

 

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