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Der LfK Adventskalender: Zweites Türchen: Der fragwürdige Entwurf

Nachdem der Entwurf der neuen Förderrichtlinien für den nichtkommerziellen Hörfunk in Baden-Württemberg am Montag von den Mitgliedern des Medienrats verabschiedet wurde, ist er nun heute den freien Radios erläutert worden.

Der Inhalt ist niederschmetternd für das 17jährige Engagement der Hörfunker. Von 1,7 Euro Millionen zusätzlich zur Verfügung gestellter Gelder, sollen nur 215.000 Euro als institutionelle Förderung für die freien Radios eingesetzt werden. Der Rest wird auf verschiedene Töpfe verteilt, auf die die Nichtkommerziellen teilweise gar keinen Zugriff haben.

200.000 Euro sollen alleine dafür eingesetzt werden, die Marke der freien Radios im Internet zu stärken. Ziel ist dabei eindeutig die terrestrische Abschaltung später besser verargumentieren zu können. Projektgelder werden nur noch bewilligt, wenn ein Projekt zeitgleich im Internet stattfindet.

Bereits bestehende Einschränkungen der freien Programmgestaltung werden verschärft. Der Verwaltungsaufwand ist mit acht (!) verschiedenen Töpfen mittlerweile exorbitant und steht in keinem Verhältnis zu den Geldern.

Fragwürdig ist auch eine ungewöhnliche Bindung von GEZ-Gebühren an kommunale Mittel – wer das Glück hat durch eine reiche Kommune gefördert zu werden, soll eine zusätzliche Förderung aus Rundfunkgebühren erhalten. Die anderen schauen dann doppelt in die Röhre.

Der strittige Entwurf enthält sogar Punkte, die jedweder gesetzlicher Grundlage entbehren. So wird darin die Förderung von Internetradios vorgesehen. Die liegen aber derzeit gar nicht in der gesetzlichen Hoheitsaufgabe der LfK beziehungsweise dafür sind die Rundfunkmittel bisher eigentlich nicht vorgesehen.

Bis zum 21. Dezember haben nun die nichtkommerziellen Veranstalter die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Aus der LfK wurde verlautbart, dass der Entwurf „gegebenenfalls“ noch einmal angepasst werden sollte. Anschließend soll er im Januar verabschiedet werden.