Gegen Stumpfsinn
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aus dem Äther.

Justiz

Ist die Abschiebung von Muhammed Tunc nur ein Nebenschauplatz?

Muhammed Tunc ist pro-kurdischer Aktivist, 1989 in Ulm geboren und besitzt die türkische Staatsbürgerschaft. Er hätte am Mittwoch, 16.02.22 abgeschoben werden sollen und saß schon im Flieger in Richtung Türkei. Durch die Abschiebung in die Türkei befürchtet Tunc, der in Deutschland bereits Opfer von 2 Straftaten wurde, Gefängnis und Folter. Das Justizministerium begründet die Abschiebung durch zwei Gerichtsurteile, unter anderem war Tunc an der Zerstörung des Türkischen Imbiss im Hafenbad am Schwörmontag 2016 beteiligt. Nachdem die rechtlichen Schritte so gut wie ausgeschöpft sind, liegt der Ball laut seinem Anwalt Dr. Detlef Kröger jetzt bei der Politik. Eine Einordnung.

Update:

  • 17.02. Drohungen erreichen Familie und Unterstützer:innen Tuncs. 
  • Am 17.02. sollte Muhammed Tunc erneut abgeschoben werden. Die Behörden haben ihre Planung geändert und die Ausweisung von Herrn Tunc heute nicht durchgeführt. Er wird weiterhin in Abschiebehaft in Pforzheim gehalten. Unterstüzer:innen versuchen, weiterhin seinen Verbleib in Deutschland durchzusetzen.

Rassismus in der Justiz

Normalerweise denkt man dabei direkte an Justizia und dem Gleichgewicht. Das funktioniert aber meist nur in der Theorie. Das festival contre le rasisme veranstaltet dazu heute Abend um 18:00 Uhr eine Online-Veranstaltung dazu. Denn Vorurteile haben wir (leider) alle. Wie die Justiz in Deutschland mit dem Vorwurf des Rassismus in den eigenen Reihen umgeht und was getan werden kann und muss um Rassismus in der Justiz entgegenzutreten, darüber spricht Frau Maria Kalin von der Kanzlei am Münster. 

Herausforderungen für die Justiz während der Pandemie

Lutz-Rüdiger von Au

Die Krise hat gezeigt, dass die Justiz trotz Corona funktioniert. Muss jedoch der Gerichtsbetrieb wieder weiter eingeschränkt werden, wird es zu Rückständen kommen.
Gerichtsverfahren werden in und nach Gerichtsverhandlungen entschieden. Die damit in der Pandemie verbundene Infektionsgefahr muss sowohl für die Gerichtsbesucher als auch für die Justizangehörigen so weit wie möglich reduziert werden. Die allgemeingültigen Abstands- und Hygieneregeln bleiben im Gericht gewahrt. Weitere Sicherheitsvorkehrungen sind getroffen. Gleichwohl ist dafür gesorgt, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit von Sitzungen des Gerichts gewahrt ist. Strafprozesse mit zahlreichen Verfahrensbeteiligten und großem öffentlichen Interesse finden aus Platzgründen im Kornhaus oder in der Ulmer Messe statt.
Die Richter arbeiten so gut es geht vom Homeoffice aus. Die Einführung der elektronischen Verfahrensakte wird das mobile Arbeiten erleichtern. Die Digitalisierung der Justiz schreitet voran. Aber „virtuelle Verhandlungen“ sind nur eingeschränkt möglich.

Gast: Lutz-Rüdiger von Au, Landgerichtspräsident Ulm
Moderation: Frank Riethdorf
 

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